EU-leicht-gemacht

Vertrag von Lissabon

Der vollständige Titel des Vertrags lautet : " Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“".
Zu den Neuerungen , die durch diesen Vertrag erfolgen sollten , zählen unter anderem die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente bei der Rechtsetzung der EU, die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative, der Ausbau der Kompetenzen des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes und die erstmalige Regelung eines EU-Austritts. Vor dem Vertrag von Lissabon waren EU- und EG-Vertrag zuletzt durch den Vertrag von Nizza von 2001 und durch die zwischenzeitlich erfolgten Beitritte neuer Mitgliedstaaten geändert worden.
Im Herbst 2009 trat der Vertrag nach einer Wiederholung des Referendums schließlich zum 1.Dezember 2009 in Kraft.
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